Autovermietung in Bahnhof Saint-Brieuc

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Bahnhof Saint-Brieuc

Service an der Station

  • Sie können Zeit am Schalter sparen, indem Sie online das beschleunigte Einchecken aktivieren. Geben Sie einfach Ihre Führerschein- und Kontaktinformationen ein, die normalerweise bei der Abholung erfasst werden. Dann sind wir bereit, wenn Sie ankommen. Und im Handumdrehen sind Sie unterwegs und bald am gewünschten Ziel!

  • Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Wir informieren Sie darüber, wo Sie das Fahrzeug parken können. Legen Sie anschließend einfach die Schlüssel in den Rückgabekasten und die Rückgabe ist abgeschlossen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Umgehen Sie die Warteschlangen an der Autovermietung und checken Sie direkt über das Touchscreen-Terminal von Alamo ein. Wenn Sie am Terminal einchecken, wird Ihre Mietvereinbarung in der Größe eines Belegs ausgedruckt. Begeben Sie sich anschließend zu Ihrem Mietwagen auf dem Parkplatz. Zeigen Sie am Ausfahrtsschalter einfach Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein vor und schon kann es losgehen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Sie können sich den Umweg über den Schalter oder den Stand sparen. Begeben Sie sich einfach direkt zu Ihrem Mietwagen.

    Zur Nutzung dieses optionalen kostenlosen Service müssen Sie online „Beschleunigtes Einchecken“ aktivieren und dann die Option „Schalter überspringen“ auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsoptionen bestätigen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietvereinbarung zustimmen und eine gültige Kreditkarte angeben (Ihnen werden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs Gebühren berechnet). Drucken Sie einfach Ihre Mietvereinbarung aus und bringen Sie sie bei der Abholung mit. Gehen Sie direkt zu Ihrem Mietwagen, zeigen Sie dem Personal am Stand Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein – und schon geht es los zu Ihrem gewünschten Ziel.

Richtlinien zur Anmietung

  • Die Mietbedingungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer. Es wird eine Gebühr von 13,00 EUR pro Tag inkl. MwSt. erhoben, mit einer Höchstgebühr von 130,00 EUR für 10 Tage.

  • Zur Anmietung eines Fahrzeugs muss der Mieter seit mindestens einem Jahr über einen vollwertigen Führerschein für Fahrzeuge der Kategorien Kleinst-, Klein- oder Kompaktwagen (außer Elite) verfügen. Drei Jahre für Fahrzeuge der Mittel- oder Standardklasse (mit Ausnahme von Kleinbussen der Standardklasse) und Transporter der Oberklasse. Sieben Jahre für Fahrzeuge der Kompaktklasse Elite und Oberklasse sowie Kleinbusse der Standardklasse und Transporter. Zehn Jahre für Fahrzeuge der Premium- und Luxusklasse. Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre. Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr.

  • Fahrzeuge können in Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Großbritannien, Italien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, den Niederlanden, Norwegen, Österreich, Portugal, San Marino, Schweden, in der Schweiz und in Spanien gefahren werden. Für alle grenzüberschreitenden Reisen wird ein Zuschlag in Höhe von 55,00 EUR erhoben, der am Mietschalter zu entrichten ist. Die Fahrzeuge müssen auf das französische Festland zurückgebracht werden.

    Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Mietstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Jede Bewegung des Fahrzeugs außerhalb der vorab genehmigten Länder verstößt gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Anmietung. Die Haftung ist entsprechend geregelt.

    Bitte beachten Sie, dass wir keine zusätzliche Ausrüstung bereitstellen können, die für Fahrten im Ausland erforderlich sein kann (z. B. Alkoholtester, Warndreiecke, Erste-Hilfe-Kästen usw.) und dass die Verantwortung dafür beim Fahrer liegt. Kunden müssen daher alle Anforderungen des Ziellandes und aller Länder oder Regionen kennen, die sie durchqueren. Eine Liste der Anforderungen finden Sie z. B. auf der Website des AA unter www.theaa.com. 

  • Die Haftungsbeschränkung (DW) reduziert die Haftung des Mieters bei Beschädigung und Diebstahl des Fahrzeugs. Ist die Haftungsbeschränkung (DW) nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter vollständig für das Fahrzeug. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist zum Kauf erhältlich und reduziert die entsprechende Selbstbeteiligung für alle Autos und SUVs auf null. Bei Kleintransportern kann die Selbstbeteiligung auf 250 EUR reduziert werden, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern auf 300 EUR und bei Transportern mit Kofferaufbau auf 350 EUR.

    Sofern in der Reservierung enthalten, beträgt die Selbstbeteiligung für jeden Schadenfall 1.700,00 EUR bei Kleinstwagen, Kleinwagen und Kompaktwagen. Für Mittelklassewagen und Kompakt-SUVs beträgt sie 2.000,00 EUR Für Standardwagen, Minivans mit bis zu 7 Sitzplätzen sowie alle anderen SUVs liegt die Selbstbeteiligung bei 2.500 EUR. Für Fahrzeuge der Elite-, Premium- und Luxusklasse sowie Kleinbusse mit 9 Plätzen liegt die Selbstbeteiligung bei 3.500 EUR.

    Bei Kleintransportern liegt die Selbstbeteiligung bei 1.500 EUR, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern bei 2.500 EUR und bei Transportern mit Kofferaufbau bei 3.500 EUR.

    Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (DW) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (DW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (DW) ist keine Versicherung.

  • Mieter, die Fragen zu Schäden am Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden sich bitte an unsere Schadensersatzabteilung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail an fr.accidents@ehi.com.

  • Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an derselben Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweg-Anmietungen an. Die Einweg-Anmietungsgebühr variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Einweg-Anmietungsgebühr wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

  • Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Deckung, die nur verfügbar ist, wenn die Haftungsbeschränkung (DW) im Preis enthalten ist. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) reduziert die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten für alle Autos und SUVs auf Null. Bei Kleintransportern kann die Selbstbeteiligung auf 250 EUR reduziert werden, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern auf 300 EUR und bei Transportern mit Hebebühne auf 350 EUR. 

    Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden. Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

  • Wenn der Mieter zu Beginn des Mietzeitraums keinen Kraftstoff kauft und das Fahrzeug nicht mit dem gleichen Kraftstoffstand wie zu Beginn des Mietzeitraums (wie in der Mietvereinbarung angegeben) zurückgibt, ist er verpflichtet, eine Betankungsgebühr zu zahlen. Die Kosten dafür ergeben sich aus der Differenz zwischen dem in der Mietvereinbarung eingetragenen Kraftstoffstand und dem Kraftstoffstand bei der Rückgabe des Fahrzeugs multipliziert mit dem in der Station angezeigten Kraftstoffpreis plus einer Tankgebühr von 20,00 EUR. Nicht verbrauchter oder überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet.

    Bei Elektrofahrzeugen, deren Ladestand bei der Rückgabe niedriger ist, als der Ladestand zu Beginn der Mietzeit (wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben), eine Wiederaufladegebühr, die wie folgt berechnet wird: Anzahl der Kilowattstunden, die für die Aufladung des Fahrzeugs erforderlich sind, um die Differenz zwischen dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen und dem bei der Rückgabe des Fahrzeugs erfassten Ladezustand auszugleichen, multipliziert mit dem in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegebenen Preis pro Kilowattstunde zuzüglich einer zusätzlichen Gebühr, wie in der Zusammenfassung der Mietvereinbarung angegeben. Nicht verbrauchte oder überschüssige Ladung wird nicht erstattet. 

  • Die Reisegepäckversicherung ist gegen eine zusätzliche Tagesgebühr erhältlich. Die Reisegepäckversicherung versichert die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Mitfahrer während der Reise.
    Kurz gesagt deckt das Produkt Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten ab. Außerdem wird die verspätete Ausgabe von persönlichem Reisegepäck und der Verlust von Reisedokumenten abgedeckt. Dies ist nur eine Zusammenfassung. Der Erwerb der Reisegepäckversicherung ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs.
    Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung überschneidet sich ggf. mit Ihrer bestehenden Deckung. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung ausreichend ist.
    Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung darf 50 Tage und/oder eine von der Dauer des Mietzeitraums unabhängige Maximalgebühr von 200 EUR nicht überschreiten und unterliegt der Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bedingungen des Mietvertrags und der Reisegepäckversicherungspolice.
     

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    Angebotsschreiben anzeigen

    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Police anzeigen

  • Alle Debit- und Kreditkarten namhafter Anbieter (ausgestellt von Visa, Mastercard oder American Express) werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Prepaidkarten, Maestro, Visa Electron, V Pay, nur elektronisch nutzbare Karten und von Neobanken ausgestellte Karten können lediglich zur endgültigen Zahlung der Mietgebühren akzeptiert werden. Alle Kautionen müssen mit einer Visa-, Mastercard- oder American Express-, Debit- oder Kreditkarte (ausgenommen vorherige Kartenliste) auf den Namen und Vornamen des Mieters hinterlegt werden.

    Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für Fahrzeuge der Kategorien Kleinstwagen, Kleinwagen, Kompakt-, Mittel- und Standardklasse sowie Personentransporter fällt eine Kaution in Höhe von 250,00 EUR an. Bei allen anderen Transportern beträgt die Kaution 500,00 EUR. Für Fahrzeuge der Kategorien Elite, Oberklassewagen und Cabrios beträgt die Kaution 1.000,00 EUR. Für Premium- und Luxusklassewagen beträgt die Kaution 2000,00 EUR und muss vollständig über 1 Kreditkarte hinterlegt werden. Bei Vorlage einer Debitkarte muss eine zusätzliche Karte mit identischem Vor- und Nachnamen vorgelegt werden. In diesem Fall wird über jede Karte eine Kaution von 1000,00 EUR hinterlegt. Bargeld und Ferienschecks (Chèques vacances) werden nur am Ende der Anmietung als Zahlungsmittel akzeptiert. Die anfänglichen Gebühren müssen mit einer gültigen Debit- oder Kreditkarte bezahlt werden.

  • Der Pannenschutz (RAP) ist ein optionales Versicherungsprodukt und ermöglicht dem Kunden den Erlass seiner finanziellen Haftung. RAP deckt Reifen (mit Ausnahme der Felge), Kosten für Ersatzschlüssel sowie alle Bergungs- und Anrufgebühren ab, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern aufgrund eines durch den Mieter verursachten Fehlers erhoben werden. Der Pannenschutz (RAP) greift nicht, wenn ein Verstoß gegen die Mietvereinbarung vorliegt. Vor dem Kauf des Pannenschutzes (RAP) wird empfohlen, festzustellen, ob die persönliche Deckung ausreicht, um diese Gebühren abzudecken. Wird der Pannenschutz (RAP) abgelehnt, muss der Mieter die entsprechenden Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. RAP ist keine Versicherung.

  • Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen. Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

    Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Alle französischen Mieter müssen einen Nachweis ihrer Privatadresse in Frankreich in Form einer Rechnung eines Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens vorlegen. Kunden, die ihr Fahrzeug an Flughäfen oder an Bahnhöfen abholen, müssen einen Flugplan, eine Bordkarte oder eine Zugfahrkarte vorlegen, auf denen Ankunfts- und Abreisedatum angegeben sind. Bei Stationen am Flughafen und an Bahnhöfen in Paris werden Fahrkarten für Regionalzüge nicht akzeptiert.

    Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

  • To rent a vehicle, the renter must have held a full driving license for a minimum of 1 year for Mini, Economy and Compact (excl Elite) vehicles. 3 years for Intermediate & Standard vehicles (excl Standard Passenger Van) & Full size Commercial Van. 7 years for Compact Elite, Full size & Premium vehicles, Standard Passenger Van & Commercial Box Van. 10 years for Luxury vehicles. The minimum age to rent is 18 years old. All drivers under the age of 25 will be subject to an additional daily charge.

    IMPORTANT WINTER DRIVING MESSAGE FOR FRANCE 

    A new law has come into effect for driving in snow and ice-prone areas of France. Every year from November 1 to March 31 on the roads of certain towns in France they must have winter tires fitted or carry snow chains or snow socks in their vehicles. 

    The driver is responsible for checking if they will be traveling in one of these areas and equipping their car accordingly. You can find out which areas are affected by this law on the French Government website at https://www.securite-routiere.gouv.fr/chacun-son-mode-de-deplacement/dangers-de-la-route-en-voiture/equipement-de-la-voiture/nouveaux.

    Contact our branches to reserve snow chains or snow socks for your rental or select the items from the equipment options before confirming your reservation.

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