Autovermietung in Flughafen Bastia (BIA)

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Flughafen Bastia (BIA)

Die Mietstation befindet sich auf dem Flughafengelände, gegenüber dem Ankunftsterminal. 

Service an der Station

  • Sie können Zeit am Schalter sparen, indem Sie online das beschleunigte Einchecken aktivieren. Geben Sie einfach Ihre Führerschein- und Kontaktinformationen ein, die normalerweise bei der Abholung erfasst werden. Dann sind wir bereit, wenn Sie ankommen. Und im Handumdrehen sind Sie unterwegs und bald am gewünschten Ziel!

  • Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Wir informieren Sie darüber, wo Sie das Fahrzeug parken können. Legen Sie anschließend einfach die Schlüssel in den Rückgabekasten und die Rückgabe ist abgeschlossen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Umgehen Sie die Warteschlangen an der Autovermietung und checken Sie direkt über das Touchscreen-Terminal von Alamo ein. Wenn Sie am Terminal einchecken, wird Ihre Mietvereinbarung in der Größe eines Belegs ausgedruckt. Begeben Sie sich anschließend zu Ihrem Mietwagen auf dem Parkplatz. Zeigen Sie am Ausfahrtsschalter einfach Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein vor und schon kann es losgehen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Sie können sich den Umweg über den Schalter oder den Stand sparen. Begeben Sie sich einfach direkt zu Ihrem Mietwagen.

    Zur Nutzung dieses optionalen kostenlosen Service müssen Sie online „Beschleunigtes Einchecken“ aktivieren und dann die Option „Schalter überspringen“ auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsoptionen bestätigen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietvereinbarung zustimmen und eine gültige Kreditkarte angeben (Ihnen werden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs Gebühren berechnet). Drucken Sie einfach Ihre Mietvereinbarung aus und bringen Sie sie bei der Abholung mit. Gehen Sie direkt zu Ihrem Mietwagen, zeigen Sie dem Personal am Stand Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein – und schon geht es los zu Ihrem gewünschten Ziel.

Richtlinien zur Anmietung

  • Zusätzliche Fahrer müssen mindestens 18 Jahre alt und je nach gemieteter Kategorie mindestens ein Jahr lang im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
    Für maximal sechs Tage wird ein Zuschlag von 13,00 € inkl. Steuern pro Tag erhoben.
    Zusätzliche Fahrer sind pro Anmietung erlaubt, wobei die Höchstzahl der Anzahl der Sitzplätze im Fahrzeug entspricht.
    Für junge Fahrer fällt ein Aufpreis ab 33,00 € inkl. Steuern/Tag (für max. 14 Tage) an.

  • Abholung außerhalb der Geschäftszeiten:
    Dieser Service wird an dieser Station nicht angeboten.

    Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:
    Fahren Sie auf den Parkplatz und stellen Sie das Fahrzeug auf den ausgewiesenen Alamo-Parkplätzen in Reihe B, Bucht 56 bis 75, ab.
    Stellen Sie sicher, dass Sie keine persönlichen Gegenstände im Fahrzeug lassen.
    Legen Sie die Schlüssel und die Mappe in den Schlüsselkasten, der sich rechts vom Schalter der Station befindet.

  • Der Mieter muss einen gültigen Führerschein für folgende Zeiträume besessen haben, um die jeweiligen Fahrzeugkategorien mieten zu können:

    - Mindestens 1 Jahr für die Kategorien Kleinstwagen mit Schaltgetriebe und Automatik, Kleinwagen mit Schaltgetriebe und Automatik
    - Mindestens 3 Jahre für die Kategorien Kompaktwagen mit Schaltgetriebe und Automatik, Kompakt SUV mit Schaltgetriebe und Automatik, Standardwagen mit Schaltgetriebe und Automatik und Mittelklasse SUV mit Schaltgetriebe und Automatik
    - Mindestens 7 Jahre für die Kategorien Mittelklasse Monospace 7-Sitzer mit Schaltgetriebe und Automatik, Standard SUV mit Schaltgetriebe und Automatik, Oberklassewagen mit Schaltgetriebe und Automatik, Kompaktklasse Elite mit Schaltgetriebe und Automatik, Mittelklasse mit Schaltgetriebe und Automatik und Premiumklasse mit Schaltgetriebe und Automatik

    Das Mindestalter für die Anmietung beträgt 18 Jahre. Auf alle Fahrer im Alter von unter 25 Jahren entfällt eine zusätzliche Tagesgebühr.
    Die zusätzlichen Gebühren für junge Fahrer betragen:

    - 18 bis 20 Jahre: 55 EUR pro Tag, max. 770 EUR (inkl. MwSt.)
    - 21 bis 24 Jahre: 33 EUR pro Tag, max. 462 EUR (inkl. MwSt.)

  • Es ist nicht erlaubt, außerhalb von Korsika zu fahren. 

  • Die Standard-Schadens- und Diebstahlschutzabdeckung (DW) ist ein Versicherungsprodukt, das die finanzielle Haftung des Mieters bis auf die in der Mietvereinbarung angegebene Selbstbeteiligung reduziert.
    Wenn dieses Versicherungsprodukt nicht im reservierten Preis enthalten ist, trägt der Mieter die volle finanzielle Haftung für das Fahrzeug.
    Haftpflichtversicherungsschutz ist immer standardmäßig enthalten, auch wenn die DW nicht Teil des reservierten Preises ist.

    Je nach Fahrzeugklasse* gilt eine Selbstbeteiligung zwischen 1.400,00 EUR und 2.500,00 EUR pro Vorfall, welche Folgendes umfasst:

    – Haftung für Unfallschäden
    – Diebstahlversicherung

    Wenn Sie Ihre Selbstbeteiligung bei Unfallschäden und/oder Diebstahl weiter senken möchten, können Sie gegen Aufpreis weitere optionale Versicherungsprodukte erwerben.

    * Selbstbeteiligungsgruppen nach Fahrzeugklasse:
    – 1.400,00 EUR für die Kategorien Kleinstwagen/Kleinwagen
    – 1.800,00 EUR für die Kategorien Kompaktwagen, Kompakt SUV, Mittelklasse und Standard SUV, Mittelklasse Van (MPV) und Monospace sowie 7-Sitzer
    – 2.500,00 EUR für die Kategorien Kompaktklasse Elite, Mittelklassewagen, Standardwagen, Oberklassewagen und Premiumklasse
    – 1.600,00 EUR für die Kategorien Kompaktklasse und Standardklasse Transporter (Fahrzeugklasse an Flughafenstationen nicht verfügbar)

  • Mieter, die bezüglich des Schadens und der Anmietung des Fahrzeugs Widerspruch einlegen oder eine Beschwerde einreichen möchten, können sich mit unserer Reklamationsabteilung in Verbindung setzen, indem sie eine E-Mail an die folgende Adresse senden: serviceadministratif@ehiglobal.fr.

  • Eine Einweg-Anmietung zwischen Ajaccio, Bastia und Calvi ist für alle Fahrzeugkategorien auf Korsika erlaubt.
    Einweg-Anmietungen mit Rückgabe in Figari sind nicht möglich.
    Einweg-Anmietungen zwischen Korsika und dem französischen Festland sind nicht zulässig. Internationale Einweg-Anmietungen sind nicht zulässig.
    Im Falle einer Rückgabe an den Vermieter auf dem französischen Festland oder im Ausland gehen die tatsächlichen Kosten für den Rücktransport des Fahrzeugs zu Lasten des Mieters.

  • Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist eine optionale Deckung, die nur verfügbar ist, wenn die Haftungsbeschränkung (DW) im Preis enthalten ist. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) reduziert die jeweiligen Selbstbeteiligungskosten für alle Autos und SUVs auf Null. Bei Kleintransportern kann die Selbstbeteiligung auf 250 EUR reduziert werden, bei mittelschweren und Mittelklasse-Transportern auf 300 EUR und bei Transportern mit Hebebühne auf 350 EUR. 

    Wenn der Selbstbeteiligungsschutz (EP) in der Reservierung nicht bereits enthalten ist, kann dieser erworben werden. Vor dem Erwerb des Selbstbeteiligungsschutzes (EP) sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird der Selbstbeteiligungsschutz (EP) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren bis zu den Selbstbeteiligungskosten zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Der Selbstbeteiligungsschutz (EP) ist keine Versicherung.

  • Der Mieter kann zu Beginn des Mietzeitraums einen optionalen Tankservice (zum aktuellen Marktpreis) dazu buchen.
    Fahrzeuge werden mit einem vollen Tank angemietet und müssen mit einem vollen Tank zurückgegeben werden (wie in der Mietvereinbarung angegeben).
    Sollte der Kraftstoffstand bei der Rückgabe geringer sein als bei der Anmietung, wird dem Mieter diese Differenz zu dem in der Station angezeigten Preis von 3,30 €/Liter inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.
    Der Preis wird nach dem Tankinhalt der reservierten Fahrzeuge berechnet.
    Überschüssiger Kraftstoff wird nicht erstattet. 

  • Die Reisegepäckversicherung ist gegen eine zusätzliche Tagesgebühr erhältlich. Die Reisegepäckversicherung versichert die persönlichen Gegenstände des Mieters und seiner Mitfahrer während der Reise.
    Kurz gesagt deckt das Produkt Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von Gepäck, elektronischen und mobilen Geräten ab. Außerdem wird die verspätete Ausgabe von persönlichem Reisegepäck und der Verlust von Reisedokumenten abgedeckt. Dies ist nur eine Zusammenfassung. Der Erwerb der Reisegepäckversicherung ist optional und keine Voraussetzung für die Anmietung eines Fahrzeugs.
    Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung überschneidet sich ggf. mit Ihrer bestehenden Deckung. Sie sollten prüfen, ob Ihre private Versicherung ausreichend ist.
    Die Deckung durch die Reisegepäckversicherung darf 50 Tage und/oder eine von der Dauer des Mietzeitraums unabhängige Maximalgebühr von 200 EUR nicht überschreiten und unterliegt der Einhaltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Bedingungen des Mietvertrags und der Reisegepäckversicherungspolice.

    Dieses Produkt ist ab dem 1. Januar 2023 erhältlich.

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    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Police anzeigen

  • "Der skal fremvises et gyldigt betalingskort i lejerens navn.
    AMEX, Mastercard og Visa accepteres.
    Kortet skal være gyldigt indtil mindst én måned efter afleveringsdatoen og skal forhåndsgodkendes:
    Beløbet for den gældende selvrisiko reserveres, indtil køretøjet afleveres, og varierer mellem 1400 og 2500 €, afhængigt af kategorien for det lejede køretøj.

    MAESTRO, ELECTRON og DINERS samt kontanter, checks, rejsechecks og eurocheques accepteres ikke.

    Påkrævet til betaling:
    - Et gyldigt kreditkort som nævnt ovenfor, undtagen MAESTRO-, ELECTRON- og DINERS-kort
    - Kontantbetalinger, checks, rejsechecks og eurochecks accepteres ikke ved nogen form for leje."

  • Die Pannenhilfe (RAP) ist ein optionales Produkt, mit dem Kunden unsere Hilfe kostenlos anfordern können, ohne für die Kosten der Hilfeleistung des Abschleppens bei Vorfällen oder Unfällen, die nicht unter die Herstellergarantie fallen, aufkommen zu müssen.

    Die RAP greift nicht für den Fall eines Verstoßes gegen die Mietvereinbarung.
    Bevor Sie die RAP-Garantie in Anspruch nehmen, sollten Sie die Deckung dieser Kosten durch Ihre persönliche Versicherung prüfen.
    Wenn der Mieter den Pannenhilfeschutz (RAP) nicht abschließt, muss er die Kosten für Pannenhilfe und Abschleppen gemäß dem in der Agentur angegebenen Preis bezahlen. RAP ist keine Versicherung.

  • Alle Fahrer müssen einen gültigen und nicht abgelaufenen Führerschein vorlegen (digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert). Wenn sich die Sprache des Führerscheins und dessen Alphabet von denen des Mietlandes unterscheiden, ist auch ein internationaler Führerschein erforderlich. Zur Vermeidung möglicher Bußgelder raten wir Mietern, eigenständig zu prüfen, ob ausländische Fahrer einen internationalen Führerschein mitführen müssen. Mieter mit einem Führerschein aus einem Land, das nicht dem Abkommen über internationale Führerscheine angehört, sollten eine beglaubigte Übersetzung mit sich führen.

    Alle Mieter müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen und vollwertigen Führerscheins sein. Alle französischen Mieter müssen einen Nachweis ihrer Privatadresse in Frankreich in Form einer Rechnung eines Versorgungs- oder Telekommunikationsunternehmens vorlegen. Kunden, die ihr Fahrzeug am Flughafen Charles de Gaulle abholen, müssen einen Flugplan oder eine Bordkarte vorlegen, auf der Ankunfts- und Abflugdatum angegeben sind. Nahverkehrszugtickets ab Paris werden nicht akzeptiert.

    Bitte beachten Sie, dass wir uns das Recht vorbehalten, bei Bedarf zusätzliche Ausweise anzufordern oder weitere Prüfungen der Identität durchzuführen, die eine entsprechende Prüfung bei einer externen Organisation beinhalten können.

  • Corse Auto Rent – Franchisebetreiber unserer Stationen in Nordkorsika (an den Flughäfen Ajaccio, Bastia und Calvi) – Der in allen Mietverträgen enthaltene Haftpflichtversicherungsschutz bietet unbegrenzte Deckung für Verletzungen und/oder Tod Dritter und deckt zudem Sachschäden bei Dritten bis zu einem Betrag von 100.000.000,00 EUR ab.

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