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Flughafen Belgrad Nikola Tesla (BEG) Autovermietung

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Flughafen Belgrad Nikola Tesla (BEG)

Passieren Sie die Passkontrolle und betreten Sie die Ankunftshalle.
Gehen Sie die Treppe hinauf zum Erdgeschoss und dann weiter durch das Flughafengebäude bis zum Check-in-Bereich von Terminal 1.
Verlassen Sie das Gebäude, gehen Sie nach links  und folgen Sie dem Fußweg bis zum Fußgängerüberweg vor dem öffentlichen Parkhaus.
Überqueren Sie die Straße, und Sie finden den weißen Mietautomaten rechts neben dem Parkhaus.
Unser Schalter befindet sich am anderen Ende in der Ecke auf der rechten Seite.

Service an der Station

  • Sie können Zeit am Schalter sparen, indem Sie online das beschleunigte Einchecken aktivieren. Geben Sie einfach Ihre Führerschein- und Kontaktinformationen ein, die normalerweise bei der Abholung erfasst werden. Dann sind wir bereit, wenn Sie ankommen. Und im Handumdrehen sind Sie unterwegs und bald am gewünschten Ziel!

  • Abholung außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Abholung Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Für die Abholung außerhalb der Geschäftszeiten sind möglicherweise einige zusätzliche Schritte erforderlich, die Sie bitte Ihrer Bestätigungs-E-Mail entnehmen.

    Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Wir informieren Sie darüber, wo Sie das Fahrzeug parken können. Legen Sie anschließend einfach die Schlüssel in den Rückgabekasten und die Rückgabe ist abgeschlossen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Umgehen Sie die Warteschlangen an der Autovermietung und checken Sie direkt über das Touchscreen-Terminal von Alamo ein. Wenn Sie am Terminal einchecken, wird Ihre Mietvereinbarung in der Größe eines Belegs ausgedruckt. Begeben Sie sich anschließend zu Ihrem Mietwagen auf dem Parkplatz. Zeigen Sie am Ausfahrtsschalter einfach Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein vor und schon kann es losgehen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Sie können sich den Umweg über den Schalter oder den Stand sparen. Begeben Sie sich einfach direkt zu Ihrem Mietwagen.

    Zur Nutzung dieses optionalen kostenlosen Service müssen Sie online „Beschleunigtes Einchecken“ aktivieren und dann die Option „Schalter überspringen“ auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsoptionen bestätigen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietvereinbarung zustimmen und eine gültige Kreditkarte angeben (Ihnen werden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs Gebühren berechnet). Drucken Sie einfach Ihre Mietvereinbarung aus und bringen Sie sie bei der Abholung mit. Gehen Sie direkt zu Ihrem Mietwagen, zeigen Sie dem Personal am Stand Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein – und schon geht es los zu Ihrem gewünschten Ziel.

Richtlinien zur Anmietung

  • WEITERE FAHRER: 16,67 EURO PRO VERMIETUNG FÜR ALLE FAHRZEUGKLASSEN ZZGL. MWST. ES GELTEN ALLE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG.

  • Abholung außerhalb der Geschäftszeiten

    An dieser Mietstation ist eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten möglich. Kunden müssen ihre Flugdaten inklusive Flugnummer und Ankunftszeit angeben. Für die Abholungen außerhalb der Öffnungszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 EUR an.

     

    Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten

    Fahrzeuge können außerhalb der Geschäftszeiten dieser Station zurückgegeben werden. Bitte parken Sie das Fahrzeug nur auf einem sicheren ausgewiesenen Parkplatz auf dem Gelände des Flughafens. Vergewissern Sie sich, dass das Mietfahrzeug verriegelt ist, und stellen Sie vor dem Verlassen sicher, dass Sie alle persönlichen Gegenstände an sich genommen haben. Werfen Sie die Schlüssel in den Rückgabekasten. Der Rückgabekasten befindet sich am Schalter. Für die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Die Verantwortlichkeit des Mieters für das Fahrzeug und die Mietgebühren endet erst nach der Inspektion des Fahrzeugs durch einen Mitarbeiter am folgenden Werktag. Möglicherweise fallen zusätzlich lokale Steuern und Gebühren an.

  • ALTERSANFORDERUNGEN:
    Das erforderliche Mindestalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 18 Jahren.
    Das Höchstalter für alle Fahrzeugklassen liegt bei 70 Jahren.
    Für Fahrer im Alter von 18–20 Jahren wird für alle Fahrzeugklassen eine Gebühr von 40,00 EUR inkl. MwSt. pro Anmietung erhoben.

  • Innerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten zwischen EU-Ländern (einschließlich der Schweiz, Norwegen und Monaco) wird eine Gebühr in Höhe von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben.


    Außerhalb der EU: Bei grenzüberschreitenden Fahrten wird pro Anmietung eine Gebühr von 60,00 EUR (inkl. MwSt.) erhoben. Die Fahrzeuge dürfen in Albanien, Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Nordmazedonien, Andorra, San Marino, der Vatikanstadt, der Türkei und im Vereinigten Königreich gefahren werden. Fahrten mit dem Fahrzeug in der Ukraine, Russland, Moldawien, Belarus, Georgien, Armenien, Aserbaidschan oder im Kosovo sind nicht gestattet.


    Bei Fahrten durch EU- und Nicht-EU-Länder (ausgenommen die Schweiz und das Vereinigte Königreich) fallen beide Gebühren für grenzüberschreitende Fahrten an. Die Grüne Karte deckt das gemietete Fahrzeug mit einer Basisversicherung (TPI) ab, solange sich das Fahrzeug innerhalb der Grenzen des Landes befindet, für das die Grüne Karte ausgestellt ist. Fährüberfahrten sind mit dem Fahrzeug gestattet.


    Kunden sind dazu verpflichtet, die Mietstation über ihre Pläne, mit dem Fahrzeug das Land zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar, für den eine Strafgebühr anfällt.

  • Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist eine optionale Deckung, die die Haftung des Mieters bei Beschädigung des Fahrzeugs reduziert, wenn keine verantwortliche Drittpartei festgestellt wird.

    Ist CDW nicht in der Reservierung enthalten, kann sie am Mietschalter erworben werden. Wenn die Haftungsbeschränkung (CDW) nicht in der Mietvereinbarung enthalten ist oder abgelehnt wird, haftet der Mieter für die Gesamtkosten der Schäden am Fahrzeug oder den gesamten Wert des Fahrzeugs im Falle einer Beschädigung.


    Wenn die Haftungsbeschränkung erworben wird oder in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung:

    900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen

    1.100,00 EUR für Kompaktklasse

    1.350,00 EUR für Mittelklasse

    1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi

    2.000,00 EUR für Transporter; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

    2.500,00 EUR für Standardklasse Elite

    3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine und Luxusklasse-Transporter


    Vor dem Erwerb der Haftungsbeschränkung (CDW) sollten Sie überprüfen, ob die private Versicherung des Mieters Schäden, Diebstahl, Umsatzverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp-, Lagerungs- oder Pfändungskosten ausreichend abdeckt. Wird die Haftungsbeschränkung (CDW) abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Die Haftungsbeschränkung (CDW) ist keine Versicherung.

  • Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: technical-support@autobenussi.hr, 00385953366000

  • One-Way-Anmietungen sind innerhalb von Serbien und von Serbien zu ausgewählten internationalen Stationen möglich. Für weitere Informationen zu verfügbaren One-Way-Routen und den jeweiligen Abgabegebühren wenden Sie sich bitte an unsere Reservierungsabteilung unter +381 112 061569. One-Way-Anmietungen innerhalb Serbiens sind gebührenfrei.

  • Kraftstoffrichtlinie: Gleicher Füllstand.
    Kunden müssen das Fahrzeug mit der gleichen Menge an Kraftstoff wie bei der Abholung zurückgeben. Wenn der Kunde das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgibt, wird ihm eine zusätzliche Gebühr für die Menge des fehlenden Kraftstoffs anhand des offiziellen Auftankpreises berechnet.
    Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff als bei der Abholung zurückgegeben, erfolgt keine Rückerstattung.

  • Während der Wintersaison vom 1. November bis zum 1. April und bei winterlichen Wetterbedingungen sind in Serbien alle Mietfahrzeuge gemäß der lokalen Vorschriften mit Winterreifen ausgestattet. Winterreifen sind in allen Preisen enthalten. 

  • EINE INSASSENUNFALLVERSICHERUNG (PAI) GILT FÜR DEN FAHRER UND WEITERE BEIFAHRER, JE NACH ERLAUBTER ANZAHL DER BEIFAHRER, IM FALLE VON TOD ODER DAUERHAFTER BEHINDERUNG PRO UNFALL. DIE KOSTEN FÜR DIE PAI BETRAGEN PRO TAG 4 EUR ZZGL. MEHRWERTSTEUER. DIE DECKUNGSSUMMEN VARIIEREN VON LAND ZU LAND SOWIE ABHÄNGIG DAVON, OB EIN ERWACHSENER ODER EIN KIND BETEILIGT SIND. AUSSERDEM KANN EINE TEILWEISE BEHINDERUNG ZU EINER NIEDRIGEREN DECKUNGSSUMME ODER ZU EINER NICHTZAHLUNG DER FÜHREN, FALLS DER PROZENTSATZ DER BEHINDERUNG EINE BESTIMMTE HÖHE NICHT ERREICHT.

  • Alle Kreditkarten namhafter Anbieter, ausgestellt von American Express, Mastercard oder Visa, werden akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten.

    Die Kaution für die einzelnen Kategorien beträgt:


    900,00 EUR für Kleinst- und Kleinwagen

    1.100,00 EUR für Kompaktklasse

    1.350,00 EUR für Mittelklasse

    1.600,00 EUR für Mittelklasse-SUV, Standardklasse-SUV, Standardklasse-Limousine und Standardklasse-Kombi

    2.000,00 EUR für Transporter; Standardklasse- und Oberklasse-Transporter

    2.500,00 EUR für Standardklasse Elite

    3.000,00 EUR für Luxusklasse-Limousine und Luxusklasse-Transporter


    Debitkarten und Bankkarten werden als Zahlungsmittel für die Anmietung oder zum Kauf zusätzlicher Produkte akzeptiert. Die Kaution muss mit einer gültigen Kreditkarte bezahlt werden. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Station.

  • Der Pannendienstschutz (RAP) ist ein optionales Produkt, das den Mieter im Falle einer Panne von folgenden Kosten befreit: Notfall-Abschleppdienste und Bergungskosten sowie Anfahrtskosten, die von unseren ausgewählten Pannenhilfeanbietern bei Schäden am Fahrzeug, die auf einen Fehler des Mieters zurückzuführen sind, erhoben werden, Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs (falls das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden kann), Kosten für die Bereitstellung eines Ersatzschlüssels, Kosten im Falle einer leeren Batterie, Abschleppkosten bei Fehlbetankung (Reparaturkosten für Fehlbetankung sind nicht von RAP abgedeckt und sind vom Mieter zu tragen), Verlust der Fahrzeugpapiere und/oder Kennzeichen.


    RAP ist keine Versicherung; einige Schäden sind ausgeschlossen, und das Verhalten des Mieters während der Mietdauer kann den Schutz durch RAP beeinträchtigen (siehe Abschnitt „Ausschlüsse“).


    Vor dem Erwerb des RAP sollten Sie prüfen, ob Ihre private Deckung ausreichend ist. Wenn Sie RAP ablehnen, müssen Sie die entsprechenden Kosten tragen und anschließend gegebenenfalls bei Ihrer Versicherung eine Erstattung beantragen.

  • GÜLTIGER INTERNATIONALER ODER EU-FÜHRERSCHEIN, DER VOR MINDESTENS ZWÖLF MONATEN AUSGESTELLT WURDE, PERSONALAUSWEIS ODER PASS.

  • Die ergänzende Haftpflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichversicherung und wird kostenfrei angeboten. Diese schützt den Mieter und andere eingetragene Fahrer vor Haftung im Falle von Personenschaden oder Tod Dritter sowie bei Sachschäden am Eigentum Dritter.

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