Autovermietung in Warsaw Modlin Airport (WMI)

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Warsaw Modlin Airport (WMI)

Nach dem Betreten der Ankunftshalle gehen Sie nach rechts oder links und nehmen die Treppe zum Zwischengeschoss, wo sich der Mietschalter befindet.

Service an der Station

  • Sie können Zeit am Schalter sparen, indem Sie online das beschleunigte Einchecken aktivieren. Geben Sie einfach Ihre Führerschein- und Kontaktinformationen ein, die normalerweise bei der Abholung erfasst werden. Dann sind wir bereit, wenn Sie ankommen. Und im Handumdrehen sind Sie unterwegs und bald am gewünschten Ziel!

  • Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten:

    Die Rückgabe Ihres Fahrzeugs nach Geschäftsschluss unserer Station ist bei Alamo ganz einfach. Wir informieren Sie darüber, wo Sie das Fahrzeug parken können. Legen Sie anschließend einfach die Schlüssel in den Rückgabekasten und die Rückgabe ist abgeschlossen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Umgehen Sie die Warteschlangen an der Autovermietung und checken Sie direkt über das Touchscreen-Terminal von Alamo ein. Wenn Sie am Terminal einchecken, wird Ihre Mietvereinbarung in der Größe eines Belegs ausgedruckt. Begeben Sie sich anschließend zu Ihrem Mietwagen auf dem Parkplatz. Zeigen Sie am Ausfahrtsschalter einfach Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein vor und schon kann es losgehen.

  • An dieser Station nicht verfügbar

    Sie können sich den Umweg über den Schalter oder den Stand sparen. Begeben Sie sich einfach direkt zu Ihrem Mietwagen.

    Zur Nutzung dieses optionalen kostenlosen Service müssen Sie online „Beschleunigtes Einchecken“ aktivieren und dann die Option „Schalter überspringen“ auswählen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Versicherungsoptionen bestätigen, den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Mietvereinbarung zustimmen und eine gültige Kreditkarte angeben (Ihnen werden erst nach Rückgabe des Fahrzeugs Gebühren berechnet). Drucken Sie einfach Ihre Mietvereinbarung aus und bringen Sie sie bei der Abholung mit. Gehen Sie direkt zu Ihrem Mietwagen, zeigen Sie dem Personal am Stand Ihre Mietvereinbarung und Ihren Führerschein – und schon geht es los zu Ihrem gewünschten Ziel.

Richtlinien zur Anmietung

  • Für jeden weiteren autorisierten Fahrer werden zusätzliche Kosten in Höhe von 5,20 € pro Tag (ohne MwSt.) in Rechnung gestellt. Sämtliche Mietbedingungen gelten für alle zusätzlichen Fahrer.

  • Anmietungen außerhalb der Geschäftszeiten sind mit einer Vorankündigung von mindestens vier (4) Stunden im Voraus jederzeit möglich. Eine Gebühr in Höhe von 36,90 EUR inkl. Auf alle Anmietungen außerhalb der Geschäftszeiten wird die MwSt. erhoben.

  • Das Mindestalter für die Anmietung aller Fahrzeuge beträgt 21 Jahre, außer für Fahrzeuge der Luxusklasse Elite SUV und Spezialklasse Coupé. Eine Gebühr in Höhe von 8,00 EUR pro Tag (inkl. MwSt.) wird für junge Fahrer im Alter zwischen 21 und 24 Jahren erhoben. Mieter zwischen 21 und 24 Jahren müssen außerdem mindestens ein Jahr im Besitz ihres Führerscheins sein, um Kleinst-, Klein- und Kompaktwagen zu mieten, und mindestens zwei Jahre, um Mittelklasse-, Standard- und Oberklassewagen sowie Fahrzeuge der Premiumklasse zu mieten.
    Um Fahrzeuge der Kategorien Luxusklasse Elite SUV oder Spezialklasse Coupé zu mieten, müssen alle Mieter über 25 Jahre alt sein und ihren Führerschein mindestens zwei Jahre besitzen.

  • Haftungsbeschränkung/Super-Haftungsbeschränkung/zusätzlicher Diebstahlschutz sind Pakete von Versicherungsprodukten für Kunden, in deren Preisen keine Basis-Haftungsbeschränkung mit Diebstahlschutz (CDWTP) enthalten ist. Die Pakete befreit den Kunden von der finanziellen Haftung im Fall von Diebstahl und/oder Schäden am Mietwagen. Diese Haftungsbeschränkung bietet keine Deckung für Brandschäden, aber für Schäden an Windschutzscheibe, Reifen und/oder Felgen, Außenspiegeln, Fahrgestell (einschließlich Schalldämpfer und Ölwanne), Innenraum (einschließlich Kofferraum), Kennzeichen, Scheibenwischer und Autoantenne.

  • Die Fahrzeuge können in allen europäischen Ländern außer Albanien, Belarus, Bosnien-Herzegowina, dem Kosovo, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Russland, Serbien, der Türkei und der Ukraine gefahren werden. Für alle zugelassenen Länder und Territorien wird eine Grenzüberschreitungsgebühr in Höhe von 92,25 EUR pro Anmietung erhoben. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Anmietungsstation über seine Pläne, das Land mit dem Fahrzeug zu verlassen, zu informieren und eine Genehmigung dafür einzuholen. Unerlaubte grenzüberschreitende Fahrten stellen einen Verstoß gegen die Mietvereinbarung dar. Es fällt eine Strafgebühr von 500 EUR an. Bei Reisen des Kunden in eines der oben genannten Länder fällt eine Vertragsstrafe in Höhe von 2.500,00 EUR an.

  • Die Haftungsbeschränkung/Diebstahlschutz („Collision Damage Waiver/Theft Protection“, CDW/TP) reduziert die Haftung des Mieters bei Schäden an der Karosserie des Fahrzeugs sowie bei Diebstahl oder versuchtem Diebstahl des Fahrzeugs. Ist die CDW/TP nicht in der Reservierung enthalten, haftet der Mieter bis zum vollen Marktwert des Fahrzeugs. Die CDW/TP kann zusätzlich erworben werden, wenn sie nicht bereits in der Buchung enthalten ist.

    Wenn sie in der Reservierung enthalten ist, beträgt die Selbstbeteiligung je nach Fahrzeugklasse zwischen 600 EUR und 3.500 EUR. Die Selbstbeteiligung ist immer bei Beschädigung eines Fahrzeugs fällig.

    Vor dem Erwerb der CDW/TP sollten Sie überprüfen, ob Ihre private Versicherung Schäden, Diebstahl, Einkommensverluste, Bearbeitungsgebühren, Wertminderung und Abschlepp- oder Verwahrungskosten ausreichend abdeckt. Wird die CDW/TP abgelehnt, muss der Mieter diese Gebühren zahlen und bei seiner Versicherung selbst eine Erstattung beantragen. Sie müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anmietungen akzeptieren, um die Vorteile der CDW/TP in Anspruch nehmen zu können. Die CDW/TP ist keine Versicherung.

  • Wenn Sie Fragen zu Schäden an Ihrem Mietfahrzeug besprechen oder Einspruch einlegen möchten, wenden Sie sich bitte über folgende Kontaktinformationen an das Vermietungsunternehmen: E-Mail: customerservice@alamocar.pl, Tel.: +48 665 301 393

  • Für alle Anmietungen, bei denen das Fahrzeug nicht an der Station zurückgegeben wird, an der es abgeholt wurde, fällt eine Gebühr für Einweganmietungen an. Einweganmietungen im In- und Ausland sind an ausgewählten Stationen zulässig und müssen zum Zeitpunkt der Abholung im Voraus gebucht oder genehmigt worden sein. Die Gebühr für Einweganmietungen variiert je nach Fahrzeugkategorie, Station und Abholdatum. Die genaue Höhe der Gebühr für Einweganmietungen wird während des Reservierungsvorgangs angezeigt, nachdem die Daten, die gewünschte Route und die Fahrzeugkategorie eingegeben wurden.

  • Alle Fahrzeuge werden vollgetankt bereitgestellt. Als Kunde können Sie wählen, wie Sie den Kraftstoff bezahlen möchten:

    Option 1 – Im Voraus bezahlter Kraftstoff
    Bei dieser Option kann der Mieter zum Zeitpunkt der Anmietung eine Tankfüllung bezahlen und das Fahrzeug mit leerem Tank zurückgeben. Nicht genutzter Kraftstoff wird nicht zurückerstattet.

    Option 2 – Wir tanken auf
    Mit dieser Option kann der Mieter Enterprise nach der Rückgabe den verbrauchten, aber nicht aufgefüllten Kraftstoff bezahlen. Die Tankgebühr beträgt 3,00 EUR pro Liter (zzgl. MwSt.).

    Option 3 – Sie tanken auf
    Mit dieser Option kann der Mieter das Fahrzeug vollgetankt zurückgeben und so zusätzliche Kraftstoffkosten vermeiden.

  • Akzeptiert werden alle Kreditkarten namhafter Anbieter. Debitkarten und Bargeld werden nicht akzeptiert. Alle vorgelegten Karten müssen auf den Namen des Mieters ausgestellt sein. Zum Zeitpunkt der Anmietung werden eine Kaution sowie eine Anzahlung in Höhe der geschätzten Mietkosten einbehalten. Für Kleinst- bis Standardwagen fällt eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR an. Für Kleinbusse, kommerzielle Transporter, Luxusklasse SUVs, Oberklassewagen und Fahrzeuge der Premiumklasse fällt eine Kaution von 950,00 EUR an. Für Fahrzeuge aus der Luxusklasse Elite sowie für Premium-Elektrofahrzeuge fällt eine Kaution von 2.500,00 EUR an.

  • Alle Informationen zum Anbieter von Pannenhilfe sind im Mietvertrag aufgeführt. Pannenhilfe ist rund um die Uhr verfügbar.
    Im Falle eines Schadens, Unfalls oder beschädigter und verlorener Schlüssel wird ein Abschleppfahrzeug der Versicherungsgesellschaft gerufen. Wenn der Kunde seine Fahrt mit dem gemieteten Auto nicht fortsetzen kann, wird ihm ein Ersatzwagen zur Verfügung gestellt. Dem Kunden wird, zusammen mit den Fahrzeugunterlagen, eine (rund um die Uhr erreichbare) Telefonnummer der Versicherungsgesellschaft ausgehändigt. Im Falle eines Schadens oder Unfalls werden für die Pannenhilfe keine Gebühren erhoben. Wenn der Kunde die Fahrzeugschlüssel beschädigt/verliert und in Fällen von Fahrlässigkeit des Fahrers oder eines Verstoßes gegen den Mietvertrag, stellt das Mietwagenunternehmen dem Kunden alle Kosten in Rechnung.
    Im Fall des Verlustes der Fahrzeugdokumente müssen die Mieter die Vertragsstrafe in Höhe von 100 PLN inkl. MwSt. zahlen. Die Strafe für den Verlust der Fahrzeugschlüssel beläuft sich auf 1000-3000 PLN inkl. MwSt.

  • Alle Fahrer – Hauptmieter und zusätzliche Fahrer müssen eine gültige Fahrerlaubnis mit einer Mindestgültigkeit von 1 Jahr vorlegen.
    Bürger der EU, der EEA-Mitgliedsstaaten und Ländern mit internationalen bilateralen Vereinbarungen und Bürger der Republik Korea und Japans dürfen die von ihrem Herkunftsland ausgestellt Fahrerlaubnis innerhalb Polens uneingeschränkt verwenden.
    Mieter aus den USA, Kanada und Australien benötigen einen gültigen internationalen Führerschein – Internationale Fahrerlaubnis –, ausgestellt von ihrem Herkunftsland.
    Bürger der Volksrepublik China müssen ihre Fahrerlaubnis beim Bürgeramt einreichen, wo sie von einem öffentlichen Notar autorisiert und von einem beeidigten Übersetzer übersetzt wird, um ein polnisches Äquivalent zu erhalten.
    Zusätzlich zu der gültigen Fahrerlaubnis muss der Hauptmieter eine Kreditkarte vorlegen, die auf seinen Namen ausgestellt ist.

  • Zusatzhaftpflichtversicherung (SLP): Die Haftpflichtversicherung ist im Preis enthalten und deckt alle Personen bis zu einem Betrag von 5.210.000 EUR für Verletzungen und/oder Tod Dritter sowie bis zu einem Betrag von 1.050.000 EUR für Schäden am Eigentum Dritter ab.

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